Weiterbildungsarten

Externenprüfung – zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung

Abschlussbezogen: ja
Dauer: individuell / mehrere Monate

Vorkenntnisse notwendig: ja
Förderung möglich: ja


Was muss ich über die Externenprüfung und die Vorbereitung wissen?

  • „An der Externenprüfung teilnehmen“ heißt, an der gleichen Abschlussprüfung wie Auszubildende teilzunehmen.
  • Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Stelle, die auch die Prüfung durchführt (z. B. die Handelskammer Bremen).
  • Eine Externenprüfung ist für Personen möglich, die mehrere Jahre Berufserfahrung in einem Berufszweig gesammelt haben, aber keinen anerkannten Berufsabschluss haben,
  • die Berufspraxis muss nachweisbar sein (z.B. durch Verträge oder Arbeitszeugnisse) und sollte mindestens anderthalb Mal so lang sein, wie die jeweilige Ausbildung dauert,
  • zusätzlich zur Berufspraxis können auch fachlich passende Weiterbildungen oder abgebrochene Ausbildungen, Umschulungen oder ein abgebrochenes Studium anteilig mitgezählt werden.
  • Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird empfohlen, sich auf bestimmte Ausbildungsinhalte durch eine Schulung vorzubereiten und wenn möglich mit Anleitung Prüfungsaufgaben und -gespräche zu üben.


Wer fördert (bezahlt) eine Externenprüfung und die Vorbereitung darauf?

  • Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern Vorbereitungen zur Externenprüfung für Beschäftigte und Arbeitssuchende durch einen Bildungsgutschein. Oder sie unterstützen Betriebe, wenn diese die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden finanzieren (Grundlage hierfür ist das Qualifizierungschancengesetz).
  • Wenn eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nicht möglich ist, kann ggf. auch die Landesagentur für berufliche Weiterbildung durch einen Bremer Weiterbildungsscheck fördern.
  • Bei der Vorbereitung auf die Erzieher:innen-Prüfung auf Grundlage der beruflichen Erfahrung ist eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG möglich.

Wichtig: um eine Förderung zu erhalten muss vorab immer eine Beratung durch die Stelle erfolgen, die fördern soll. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst früh an diese Stellen zu wenden.

Weitere Infos zu den genannten Förderungen finden Sie auf unseren Seiten zu Fördermöglichkeiten.


Wer berät mich und hilft bei den Entscheidungen?

  • Bei Fragen zur Zulassung und für welchen Beruf Sie an der Externenprüfung teilnehmen können, berät Sie das NQE-Beratungsteam der LabeW und unterstützt auch bei der Antragstellung, der Suche nach Vorbereitungsmöglichkeiten uvm.
  • Für Fragen zur Förderung mit dem Bildungsgutschein kann Ihnen nur ihr Kostenträger weiterhelfen, der kürzeste Weg ist für Beschäftigte die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) sowie für Arbeitssuchende ihr:e Sachbearbeiter:in bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter, Betriebe können sich hier an den gemeinsamen Arbeitgeberservice wenden.
  • Für Fragen zur Förderung mit dem Bremer Weiterbildungsscheck sprechen Sie uns an.
  • Bei der Wahl des richtigen Kurses oder Bildungseinrichtung, lassen Sie sich gern ebenfalls vom NQE-Team beraten und nutzen Sie unsere „Checkliste-Bildungsanbieter“ im Downloadbereich.


Wo finde ich weitere Informationen?


Teilqualifikationen – schrittweise zum Berufsabschluss

Abschlussbezogen: ja
Dauer: individuell / mehrere Monate

Vorkenntnisse notwendig: ja
Förderung möglich: ja


Was muss ich über die Teilqualifikation (TQ) wissen?

  • Teilqualifikationen sind der Externenprüfung ähnlich, denn auch sie ermöglichen an- und ungelernten Beschäftigten das Nachholen des Berufsabschlusses.
  • Ausbildungsinhalte werden in „kleine Pakete“ unterteilt, die nach und nach abgearbeitet werden, die theoretischen Inhalte werden durch anerkannte Bildungsträger vermittelt.
  • Nach jedem Lernabschnitt werden erlernte Kompetenzen durch die zuständige Stelle (z. B. Handelskammer) geprüft. Hat man alle notwendigen „Lernpakete“ beendet, kann man die Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten.
  • Teilqualifikationen finden meist parallel zur Berufstätigkeit statt und dauern durch das schrittweise Lernen länger, als eine zusammenhängende Schulung.

Wichtig: Teilqualifikationen sind nicht für alle Berufsabschlüsse möglich. Unter dem folgenden Link ist eine Übersicht über die unterschiedlichen Teilqualifikationen zu finden:
https://teilqualifikation.dihk.de/de/angebote/welche-teilqualifikationen-gibt-es-


Welche Teilqualifikationen gibt es

  • Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern Teilqualifikationen durch einen Bildungsgutschein. Oder sie unterstützen Betriebe, wenn diese die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden finanzieren (Grundlage hierfür ist das Qualifizierungschancengesetz),
  • Wenn eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nicht möglich ist, kann auch die Landesagentur für berufliche Weiterbildung durch einen Bremer Weiterbildungsscheck fördern.

Wichtig: um eine Förderung zu erhalten muss vorab immer eine Beratung durch die Stelle erfolgen, die fördern soll. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst früh an diese Stellen zu wenden.

Weitere Infos zu den genannten Förderungen finden Sie auf unseren Seiten zu Fördermöglichkeiten.


Wer berät mich und hilft bei den Entscheidungen?


Wo finde ich weitere Informationen?


Umschulung – Berufswechsel ohne Ausbildung

Abschlussbezogen: ja
Dauer: ca. 2 Jahre

Vorkenntnisse notwendig: nein
Förderung möglich: ja


Was muss ich über die Umschulung wissen?

  • Der Abschluss ist der gleiche wie nach der „normalen“ Ausbildung im Beruf, Umschüler:innen nehmen an derselben Prüfung wie Auszubildende teil.
  • Inhalte der Umschulung sind deshalb die gleichen wie in einer Ausbildung – nur teilweise kürzer.
  • Die Umschulung ist um ein Drittel kürzer als eine reguläre Ausbildung im Beruf. Das heißt, die meisten Umschulungen dauern zwei Jahre statt drei Jahre.
  • Berufserfahrungen im neuen Beruf muss man nicht haben, um eine Umschulung zu beginnen, private Erfahrungen oder ein großes Interesse am neuen Thema, helfen aber beim Lernen und beim Einstieg in den Beruf.
  • Es gibt unterschiedliche Formen, in denen Umschulungen stattfinden, die beiden häufigsten sind:
    • Umschulung bei einem Bildungsträger (sogenannte „überbetriebliche Umschulung“):
      Die Lehre findet hauptsächlich theoretisch, also als „Schulunterricht“ statt. Ob dabei auch praktische Übungen stattfinden oder in welchem Umfang, ist abhängig vom Beruf.
      Das eigentliche praktische Arbeiten erfolgt in einem mehrmonatigen Praktikum.
    • Umschulung im Betrieb („betriebliche Umschulung“):
      Ähnlich wie in einer regulären Ausbildung arbeiten und lernen Umschüler:innen mehrere Tage im Betrieb und sind einige Tage in der Berufsschule.
      Es erfolgt eine ausbildungsähnliche Vergütung durch den Betrieb.


Wer fördert (bezahlt) eine Umschulung?

  • Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern in der Regel überbetriebliche Umschulungen mittels Bildungsgutschein.
  • Bei einer betrieblichen Umschulung erhalten Sie ein Ausbildungsgehalt, je nach Situation und Vereinbarung kann durch die Agentur für Arbeit auch ergänzend Arbeitslosengeld gezahlt oder anfallende Kosten (z. B. Fahrtkosten) übernommen werden.
  • Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation fördern die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft.

Wichtig: um eine Förderung zu erhalten muss vorab immer eine Beratung durch die Stelle erfolgen, die fördern soll. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst früh an diese zu wenden.

Weitere Infos zu den genannten Förderungen finden Sie auf unseren Seiten zu Fördermöglichkeiten.


Wer berät mich und hilft bei den Entscheidungen?

  • Für Fragen zur Förderung und ob eine Umschulung für Sie in Frage kommt, kann Ihnen nur Ihr Kostenträger weiterhelfen, der kürzeste Weg ist für Beschäftigte die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) sowie für arbeitssuchende und arbeitslose Personen ihr:e Sachbearbeiter:in bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
  • Bei Fragen zur Wahl eines Berufsfeldes oder eines Bildungsanbieters, in das Sie umschulen möchten, helfen Ihnen die lokalen, unabhängigen Bildungsberatungen, z. B. die Weiterbildungsberatung der Arbeitnehmerkammer oder die Weiterbildungsberatung des AFZ in Bremerhaven. Weitere Beratungsstellen finden Sie auf unserer Website unter Übersicht Beratungsstellen.
  • Bei der Wahl des richtigen Betriebs oder Bildungseinrichtung, schauen Sie sich vor Umschulungsstart mehrere Betriebe/Einrichtungen persönlich an. Haben Sie einen Bildungsgutschein, haben Sie die freie Wahl. Eine Hilfe für die Entscheidung kann unsere „Checkliste-Bildungsanbieter“ im Downloadbereich


Wo finde ich weitere Informationen?


Berufliche Fort- und Weiterbildungen – Berufskenntnisse aktuell halten

Abschlussbezogen: nein
Dauer: individuell

Vorkenntnisse notwendig: ja
Förderung möglich: teilweise


Welche Gründe und Formen gibt es bei der beruflichen Weiterbildung?

  • Berufliche Weiterbildung ist ein Begriff, der von einer eintägigen Schulung bis zu einem mehrmonatigen Kurs vieles heißen kann – eine Definition gibt es nicht, man kann aber zwischen Gründen und Zielen unterscheiden:
  1. Notwendige betriebsinterne Schulungen
    z.B. wegen neuer IT-Systeme, neuer rechtlicher Verordnungen oder auch Produktschulungen im Vertrieb
  2. Notwendige Weiterbildungen wegen veränderter Bedingungen der Arbeit
    betrifft besonders Themen wie Digitalisierung, Globalisierung, vernetztes Arbeiten usw., die nicht nur einen Betrieb, sondern die ganze Arbeitswelt betreffen (und verändern)
  3. Weiterbildung zur Anpassung der vorhandenen beruflichen Kenntnisse
    ist sinnvoll, um sich an ein verändertes Berufsbild anzupassen, z. B. als gelernte Einzelhandelskauffrau Inhalte zum E-Commerce zu lernen, um auch Onlinehandel zu betreiben (Grund für die Veränderung können auch die Themen aus 2. sein)
  4. Weiterbildung zur persönlichen, fachbezogenen Weiterentwicklung
    solche Weiterbildungen können aus eigenem Interesse angestoßen werden oder auf Anregung der Vorgesetzten; sie sollten zum eigenen Arbeitsbereich passen und können in jedem Fall für mehr Sicherheit bei der Arbeit sorgen, z. B. eine Schulung im Umgang mit schwieriger Kundschaft oder Konflikten bei Beschwerden, eine IT-Schulung um besser mit Excel arbeiten zu können oder auch ein Führungskräftetraining
  5. Weiterbildung, um Kenntnisse in neuem Fachbereich zu erlernen
    ist vor allem dann sinnvoll, wenn man zukünftig oder bereits aktuell in einem anderen Arbeitsbereich mitarbeitet oder eine enge Zusammenarbeit besteht; man kann so die Zusammenarbeit noch verbessern und gleichzeitig einen neuen Arbeitsbereich erlernen.
  • Hinweis: über berufliche Weiterbildungen in einem Bereich ist unter Umständen auch der Quereinstieg in einem fachfremden Arbeitsgebiet möglich – egal ob man einen Studienabschluss oder einen Berufsabschluss hat.


Wer fördert (bezahlt) meine beruflichen Weiterbildungen?

  • Notwendigen oder sogar verpflichtende Schulungen im Betrieb sollte der Arbeitgeber selbst zahlen und organisieren.
  • Für Weiterbildungen, die Sie persönlich, fachbezogen betreffen ist es unterschiedlich, in jedem Fall lohnt eine Nachfrage im Betrieb, z.B. bei der Personalabteilung.
    DENN:
    Ihr Betrieb sollte ein Interesse daran haben, dass Sie Ihr Wissen erweitern wollen, denn auch die Qualität Ihrer Arbeit wird durch Weiterbildung steigen, und unter Umständen kann der Betrieb einen Teil der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit gefördert bekommen.
  • Wenn Ihr Arbeitsplatz ohne Weiterbildung gefährdet ist oder sich auf Grund des Strukturwandels (Veränderung der Arbeitswelt durch Digitalisierung, alternde Belegschaft, Umweltschutzauflagen etc.) stark verändert, fördert in sehr vielen Fällen die Agentur für Arbeit mit einem
  • Wenn Sie einen besonders guten Ausbildungsabschluss abgelegt haben, könnten Sie Anspruch auf ein Stipendium

Weiterführende Infos zu den genannten Förderungen finden Sie auf unseren Seiten zu Fördermöglichkeiten.


Wer berät mich und hilft bei den Entscheidungen?


Wo finde ich weitere Informationen?


Aufstiegsfortbildungen – Meister:in, Fachwirt:in, Betriebswirt:in werden

Abschlussbezogen: nein
Dauer: mehrere Monate bis Jahre

Vorkenntnisse notwendig: ja
Förderung möglich: ja


Was muss ich über die Aufstiegsfortbildung wissen?

  • Eine Aufstiegsfortbildung bedeuten nicht sofort einen beruflichen Aufstieg, macht es aber möglich, auf den Berufsabschluss noch einen höheren Abschluss aufzubauen, sozusagen ein „praktischer“ Bachelor-Abschluss ganz ohne Studium.
  • Grundlage dafür ist die berufliche Erfahrung, deshalb wird ein Berufsabschluss und/oder mehrjährige Berufspraxis vorausgesetzt.
  • Ob man eine Zulassung für den gewählten Abschluss erhält, entscheidet die zuständige Kammer (z. B. die Handelskammer). Wichtig: die Zulassung sollte vor dem Lehrgangsstart geklärt sein.
  • Lehrgänge sind als Vorbereitung auf die Prüfung gedacht und richten sich nach Rahmenplänen, die die zuständige Kammer vorgibt. Wie lange ein Lehrgang geht und wie das Wissen vermittelt wird, ist allerdings nicht streng vorgegeben.
  • Inhaltlich sollen Lehrgang und Abschluss für eine leitende Position qualifizieren, deshalb werden viele Kenntnisse im Bereich Wirtschaft, Personal, Recht, Führung – also Management allgemein – vermittelt.
  • Weil der Lernstoff sehr anspruchsvoll und auch sehr umfangreich ist, sollte man im Vorfeld bedenken, dass man auch nach und vor dem Unterricht Zeit für das Lernen einplanen muss!


Wer fördert (bezahlt) eine Fortbildung zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Techniker?

  • Aufstiegsfortbildungen werden durch das Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) gefördert, hierbei werden Weiterbildungskosten übernommen und bei Vollzeitweiterbildung ggf. auch Lebenshaltungskosten.
  • Bei Arbeitslosigkeit kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit einem Bildungsgutschein fördern, dies ist in der Regel aber nur möglich, wenn die Chancen auf eine Stelle dadurch stark steigen.
  • In Bremen gibt es außerdem die Aufstiegsfortbildungsprämie für Bürger:innen des Landes Bremen, wenn Sie die Fortbildungsprüfung bestehen.

Weiterführende Infos zu den genannten Förderungen finden Sie auf unseren Seiten zu Fördermöglichkeiten.


Wer berät mich und hilft bei den Entscheidungen?


Wo finde ich weitere Informationen?


Bildungszeit (Bildungsurlaub) – Raum für persönliche Entwicklung

Abschlussbezogen: nein
Dauer: 1-14 Tage

Vorkenntnisse notwendig: nein
Förderung möglich: nein (nur Freistellung)


Was muss ich über die Bildungszeit wissen?

  • In Bremen heißt der Bildungsurlaub „Bildungszeit“ – gemeint ist aber das Gleiche.
  • Als Arbeitnehmer:in hat man jedes Jahr einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub,
  • Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung (Urlaub) zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch, meist haben Betriebe Formulare zur Beantragung des Urlaubs ähnlich eines Urlaubsantrags,
  • Es gibt keine Vorgabe, zu welchem Thema man sich weiterbilden „muss“, sondern man kann nach dem eigenen Interesse entscheiden – es kann z. B. etwas Kreatives, Politisches oder Berufliches sein
  • Wichtig: das Bildungsangebot muss als Bildungsurlaub oder Bildungszeit anerkannt sein – das kann aber auch ein Bildungsurlaub in einem anderen Bundesland sein.


Wer fördert (bezahlt) einen Bildungsurlaub?

  • Grundsätzlich gilt für einen Bildungsurlaub: die Freistellung ist bezahlt, aber die Kosten für Schulungen, Verpflegung und ggf. Unterkunft und Anreise trägt man selbst.
  • Es gibt eine Vielzahl von günstigen/vergünstigten Angeboten für Mitglieder von Vereinen, Verbänden, Parteien, Gewerkschaften usw.


Wer berät mich und hilft bei den Entscheidungen?

  • Bei Fragen zur Auswahl des passenden Angebots, können Ihnen die Bildungseinrichtungen helfen. Sollten Sie in Erwägung ziehen einen Bildungsurlaub für die berufliche Weiterbildung zu machen, lohnt sich unter Umständen auch eine Beratung bei den lokalen Bildungsberatungen Ihnen die internen Beratungen der Kammern oder der Technikerschule weiter.