Infos für Weiterbildungsinteressierte

Was ist der Bremer Weiterbildungsscheck?

Der „Bremer Weiterbildungsscheck“ ist ein Förderinstrument, das durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Bremen finanziert wird. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden und auch die Möglichkeit erhalten, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.

Was und wie wird gefördert?

Neben Lehrgangskosten können auch Prüfungsgebühren, Kosten für Kompetenzfeststellungen und individuelle Unterstützungsleistungen übernommen werden. Die Kosten werden nach Ende der jeweiligen Maßnahme erstattet.

Der Bremer Weiterbildungsscheck wird stets gebunden an ein konkretes Angebot bei einem festgelegten Anbieter ausgegeben. Die Anbieterauswahl und die Auswahl bzw. Organisation des Qualifizierungsangebots erfolgt über die untenstehenden Beratungsangebote.

Was muss ich tun, um einen Bremer Weiterbildungsscheck zu erhalten?

Vor Erteilung einer Förderzusage müssen Sie an einer Beratung durch ein der folgenden Beratungsstellen teilnehmen (je nach Ausgangslage):

  • NQE-Beratung der Landesagentur für berufliche Weiterbildung (LabeW) – Beratung zur Externenprüfung
  • Anerkennungsberatung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in der Arbeitnehmerkammer – Beratung zu ausländischen Berufsabschlüssen

Die Beratungskräfte besprechen mit Ihnen unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Der Bremer Weiterbildungsscheck „springt ein“, wenn es sonst keine Möglichkeiten gibt. Dafür wird die Förderung anschließend passgenau an Ihren Bedarf angepasst.

Wann sollte ich mich mit einer Anfrage zur Förderung melden?

Grundsätzlich ist eine Beratung jederzeit möglich. Wenn Sie jedoch schon eine bestimmte Qualifizierung im Blick haben, sollten Sie uns möglichst frühzeitig ansprechen.

Alle Details der Weiterbildung müssen bereits vor der verbindlichen Förderzusage geklärt werden. Dies ist zwingend notwendig, um die Förderung passend zuzusagen. Der Start Ihrer Wunschmaßnahme sollte also nicht zu kurzfristig stattfinden.

Wichtig: gefördert werden kann eine Weiterbildungsmaßnahme nur, wenn Sie noch nicht als Teilnehmer:in gestartet sind. Das gilt auch für den Prüfungsantritt.

Was muss ich bei der Auswahl eines Lehrgangs und eines Bildungsanbieters beachten?

Die Beratungsteams begleiten Sie im gesamten Prozess, besprechen mit Ihnen Ihren angestrebten Qualifizierungsweg und unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Bildungsanbieter.

Die Ausgabe des Weiterbildungsschecks erfolgt letztendlich in digitaler Form, Sie als Empfänger:in und der ausgewählte Anbieter erhalten die verbindliche Förderzusage zeitgleich. Ein Wechsel des Anbieters und des Angebots ist nach Ausstellen der Förderzusage nicht mehr möglich. Hierzu ist eine neue Förderung notwendig, die nur nach erneuter Beratung vereinbart werden kann.

Was muss ich tun, wenn ich einen Weiterbildungsscheck erhalte?

Sobald Sie die Förderzusage erhalten, ist schon alles Wichtige vorab geregelt. Sie müssen nur noch Ihre Weiterbildung starten. In vielen Fällen ist hierzu noch ein Vertrag mit dem Bildungsträger abzuschließen, der die genauen Rahmenbedingungen für die Maßnahme vorgibt.

Grundsätzlich gilt für Sie eine Teilnahmepflicht im vereinbarten Umfang. Der Bildungsanbieter ist seinerseits verpflichtet, das Angebot in entsprechendem Umfang bereit zu stellen und Ihre Anwesenheit zu dokumentieren.

Sollten innerhalb der Maßnahme Schwierigkeiten auftreten oder gibt es private Veränderungen, die einer weiteren Teilnahme im Wege stehen, ist die LabeW umgehend zu informieren. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten für Ihren weiteren Qualifizierungsweg.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Kein Problem, wir geben Ihnen gern Auskunft. Kontaktieren Sie uns unter 0421 168 891-20 oder über weiterbildungsscheck@labew-bremen.de.