Leichte Sprache

Landesagentur für berufliche Weiterbildung

Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.
Die Menschen sollen sich auch nach der Schule
und der Ausbildung weiterbilden.
Dafür gibt es Weiterbildungen.
Wir sind die Landesagentur
für berufliche Weiterbildung.
Der kurze Name dafür ist: LabeW.
Wir kümmern uns um Weiterbildungen
im Bundesland Bremen.
Man muss für unsere Angebote nichts bezahlen.
Wir arbeiten unabhängig.
Das heißt:
Wir gehören zu keiner Einrichtung und
zu keinem Amt.

Unsere Angebote sind für Einrichtungen und Menschen aus dem Bundesland Bremen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Personen, die eine Weiterbildung machen wollen
  • Firmen
  • Beratungs-Stellen
  • Weiterbildungs-Anbieter

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert unsere Landesagentur.
Das Geld kommt:

  • vom Bundesland Bremen und
  • aus dem Europäischen Sozialfonds Plus
    von der Europäischen Union.

Was sind unsere Aufgaben?

Wir sammeln Infos über Weiterbildungen im Bundesland Bremen.
Die Infos kann jeder von uns bekommen.
Zum Beispiel:

  • Welche Weiterbildungen gibt es?
  • Welche Förderungen für Weiterbildungen gibt es?

Wir prüfen, welche Angebote für Weiterbildungen fehlen.
Wir passen Weiterbildungen mit unseren Partnern
an die Teilnehmer an.

Zum Beispiel können Schulungen über das Internet stattfinden.
Wir unterstützen und fördern Menschen,
die Neues für ihren Beruf lernen wollen.
Wir bieten passende Beratung.
Dafür hören wir den Menschen gut zu, die zu uns kommen.
Wir reden mit vielen Weiterbildungs-Anbietern.
Wir arbeiten eng mit unseren Partnern zusammen.
Wir stellen die vielen Angebote für Weiterbildungen vor.

Angebote für Menschen, die eine Weiterbildung machen möchten

Wir beraten zu passenden Weiterbildungen.
Bei besonderen Themen können wir
Sie an passende Stellen weiterleiten.
Wir geben Infos über Förderungen
für Weiterbildungen.
Sie müssen nichts für unsere Angebote bezahlen.

NQE-Beratung

Wir beraten zu NQE.
NQE ist das kurze Wort für:
Nachqualifizierung zur Externenprüfung.
Menschen ohne Berufs-Ausbildung können
durch NQE einen Berufs-Abschluss machen.
Schul-Abschlüsse kann man durch NQE
nicht bekommen.

Wir unterstützen die Personen, die durch NQE
einen Berufs-Abschluss machen möchten.

Bremer Weiterbildungsscheck

Wir bezahlen Weiterbildungen für Personen,
die keinen Berufs-Abschluss haben.
Zum Beispiel:

  • Eine Person hat einen Berufs-Abschluss
    in einem anderen Land gemacht.
    Der Abschluss gilt in Deutschland nicht.
    Die Person will einen neuen Abschluss machen.
  • Eine Person hat nie eine Ausbildung gemacht,
    aber arbeitet schon lange in einem Beruf.
    Die Person möchte in dem Beruf einen Abschluss machen.

Man bezahlt mit dem Weiterbildungsscheck
zum Beispiel:

  • Kosten für Prüfungen
  • Kosten für einen Kurs

Der Weiterbildungsscheck hilft auch kleinen Firmen,
die ihre Mitarbeiter weiterbilden lassen möchten.

Welche Personen können einen Weiterbildungsscheck bekommen?

Sie arbeiten schon länger in einem Beruf,
aber Sie haben keine Ausbildung für den Beruf.
oder

Sie haben eine Ausbildung in einem Beruf vor Jahren gemacht.
Aber Sie arbeiten schon länger nicht mehr in dem Beruf.
oder

Sie sind arbeitslos.
Aber Sie bekommen keine Förderung
vom Jobcenter für Ihre Weiterbildung.
oder

Sie haben einen Abschluss aus einem anderen Land.

Hier finden Sie mehr Infos zum Weiterbildungsscheck:
https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/infos-fuer-weiterbildungsinteressierte/
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Welche Firmen können einen Weiterbildungsscheck bekommen?

Firmen können Weiterbildungschecks für ihre Mitarbeiter bekommen.
Das gilt aber nur für Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern.
Mehr Infos für Firmen: https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/infos-fuer-unternehmen/
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Bremer Qualifizierungsbonus

Wir zahlen Geld an Personen,
die Weiterbildungen machen.
Das Geld heißt: Qualifizierungsbonus.
Das Geld kann man jeden Monat bekommen,
während man eine Weiterbildung macht.

Hier finden Sie mehr Infos zum Qualifizierungsbonus:
https://www.labew-bremen.de/foerderung/qualifizierungsbonus-fuer-beschaeftigte/
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Möchten Sie den Qualifizierungsbonus bekommen?
Dann stellen Sie einen Antrag.
Hier finden Sie den Antrag zum Qualifizierungsbonus:
Antrag Qualifizierungsbonus (live.com)
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Welche Personen können einen Qualifizierungsbonus bekommen?

Sie müssen im Bundesland Bremen arbeiten oder wohnen.
und

Sie haben keinen Berufs-Abschluss.
Oder Sie haben einen Berufs-Abschluss,
aber Sie haben lange nicht mehr in dem Beruf gearbeitet.
und

Sie wollen einen Berufs-Abschluss
durch eine Weiterbildung machen.
und

Die Agentur für Arbeit fördert Ihre Weiterbildung
mit der Beschäftigten-Förderung.

Angebote für Firmen und Anbieter von Weiterbildungen

Wir beraten Firmen, wie sie Weiterbildungen bezahlen können.
Wir prüfen, welche Weiterbildungs-Angebote noch fehlen.
Viele Berufe verändern sich in Zukunft.
Darum müssen sich auch Weiterbildungen verändern und anpassen.
Zum Beispiel muss es Weiterbildungen zu neuen Themen geben.
Wir planen Projekte im Bereich Weiterbildung.
Dabei setzen wir neue Ideen für Weiterbildungen um.
Wir planen Veranstaltungen.
Zum Beispiel:

  • Veranstaltungen für Firmen, die ähnliche Weiterbildungen brauchen
  • Info-Veranstaltungen zu bestimmten Themen

Dabei arbeiten wir mit anderen zusammen.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2023.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

So können Sie diese Internet-Seite nutzen

Auf unserer Internet-Seite gibt es viele Bereiche.
Wir erklären Ihnen, wie Sie die Bereiche gut finden können.

Menü

Es gibt 4 Überschriften:

  • Für Weiterbildungsinteressierte
    Hier stehen Infos für:
    • Menschen, die eine Weiterbildung machen möchten
    • Menschen, die eine Förderung für ihre Weiterbildung bekommen möchten
  • Für Unternehmen
    Hier stehen Infos für Firmen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden lassen möchten
  • Mediathek
    Hier finden Sie Neuigkeiten, Texte und Videos.
  • LabeW
    Hier stehen Infos:
    • zu Nachqualifizierung zur Externenprüfung
    • zu Bremer Weiterbildungsschecks
    • über die Landesagentur für berufliche Weiterbildung

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Infos auf der Startseite

Auf der Startseite finden Sie Infos von unserer Internet-Seite.
Die Infos können Sie auch über das Menü finden.
Darunter finden Sie Infos über die Landesagentur
für berufliche Weiterbildung Bremen
.
Darunter finden Sie aktuelle Meldungen
aus der Landesagentur für berufliche Weiterbildung Bremen.
Darunter finden Kontakt-Infos,
wie Sie uns in Bremen und Bremerhaven erreichen können.
Dazu gehören Adresse, E-Mail-Adressen und Telefon-Nummern.

Ganz unten auf der Startseite

Ganz unten auf der Startseite gibt es 4 Überschriften:

  • LabeW
  • Service
  • Social Media
  • Kooperation und Förderung

Unter der Überschrift LabeW finden Sie diese Infos:

  • Impressum
    Hier steht:
    • Wer hat diese Seite gemacht?
    • Wer ist für diese Seite verantwortlich?
  • Kontakt
  • Datenschutz
    Wir haben Infos über Sie, wenn Sie unsere Seite besuchen.
    Zum Beispiel: Wann waren Sie auf der Seite?
    Die Infos heißen Daten.
    Hier steht, was wir mit den Infos machen.
  • Barrierefreiheit
    Hier steht, wie barrierefrei die Seite ist.

Unter der Überschrift Service finden Sie diese Infos:

  • Downloads
    Hier können Sie Dateien herunterladen.
    Zum Beispiel Flyer und Anträge.
  • Newsletter
    Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden.
    Dann bekommen Sie aktuelle Meldungen von uns als E-Mail.

Unter der Überschrift Social Media finden Sie unsere Seiten bei:

  • LinkedIn
  • Instagram

Unter der Überschrift Kooperation und Förderung finden Sie:

  • die Internet-Seite von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
  • die Internet-Seite vom Europäischen Sozialfonds Plus

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung
von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text. Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 - 9600 - 810
E-Mail: barrierefreiheit@bo-bremen.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier.

Text in Leichter Sprache:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.