Infos für Bildungsanbieter

Was ist der Bremer Weiterbildungsscheck?

Der „Bremer Weiterbildungsscheck“ ist ein Förderinstrument, das durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Bremen finanziert wird. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden und auch die Möglichkeit erhalten, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.

Was und wie wird gefördert?

Neben Lehrgangskosten können auch Prüfungsgebühren, Kosten für Kompetenzfeststellungen und individuelle Unterstützungsleistungen übernommen werden. Die Kosten werden nach Ende der jeweiligen Maßnahme erstattet.

Der Bremer Weiterbildungsscheck wird stets gebunden an ein konkretes Angebot bei einem festgelegten Anbieter ausgegeben. Die Auswahl des Anbieters oder der Organisation des Qualifizierungsangebots erfolgt über die untenstehenden Beratungsangebote.

Wie wird ein Bremer Weiterbildungsscheck vergeben?

Vor Erteilung einer Förderzusage müssen die Bildungsinteressierten an einer Beratung durch eine der folgenden Beratungsstellen teilnehmen (je nach Ausgangslage):

  • NQE-Beratung der Landesagentur für berufliche Weiterbildung (LabeW) – Beratung zur Externenprüfung
  • Anerkennungsberatung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration in der Arbeitnehmerkammer – Beratung zu ausländischen Berufsabschlüssen

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich in digitaler Form, Empfänger*in und Anbieter erhalten die verbindliche Förderzusage zeitgleich.

Welche Anbieter können den Bremer Weiterbildungsscheck annehmen?

Folgende Kriterien sind verbindlich:

1. Ihr Firmensitz ist in Deutschland
2. Sie verpflichten sich zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes für das Land Bremen
(Ab dem 01.12.2022 beträgt der Landesmindestlohn 12,29 € brutto je Zeitstunde für alle Arbeitnehmer/innen in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte)

Was ist bei der Zustimmung zur Förderung durch den Weiterbildungsscheck zu beachten?

Mit der Annahme des Bremer Weiterbildungsschecks wird die Erfüllung der auf dem Scheck vermerkten Leistung zum angegebenen Preis zugesichert. Es können während der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten gegenüber der LabeW oder den Teilnehmenden (z.B. für Arbeits-/Lernmittel, Arbeits- und Sicherheitskleidung, Prüfungsgebühren etc.) geltend gemacht werden.

Ferner besteht die Verpflichtung, monatlich die Anwesenheit der teilnehmenden Person zu übermitteln. Die Anwesenheitsübersicht muss von der/dem Teilnehmenden bestätigt sein (z.B. durch Unterschrift). Sollte sich abzeichnen, dass die geförderte Person wiederholt oder dauerhaft an der Maßnahme nicht teilnimmt oder sich andere Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit ergeben, ist die LabeW umgehend zu informieren.

Wie funktioniert die Abrechnung des Bremer Weiterbildungsschecks?

1. Die Auszahlung der Förderung kann erst nach Beendigung der Maßnahme erfolgen.
2. Es werden nur die Unterrichtstunden vergütet, an denen die geförderte Person tatsächlich teilgenommen hat, Fehlstunden mit vorliegender Entschuldigung können ggf. berücksichtigt werden.

Die Rechnungstellung erfolgt an die involas Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH, bei der die Landesagentur als Projekt angesiedelt ist.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Kein Problem, wir geben Ihnen gern Auskunft. Kontaktieren Sie uns unter 0421 168 891-20 oder über info@labew-bremen.de.