Fördermöglichkeiten

Je nach Ausgangslage und Zielgruppe variieren auch die Fördermöglichkeiten. Einen kompakten Überblick über die einzelnen Maßnahmen bietet Ihnen unsere Zusammenstellung. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung von Informationen nicht das beratende Gespräch ersetzen kann. Wenden Sie sich daher mit Ihrem konkreten Weiterbildungsanliegen oder auch mit Ihrer Weiterbildungsidee an die unten aufgeführten Beratungsstellen. Die Fachkräfte helfen Ihnen bei der Planung und Sie können Sicherheit über die Finanzierungsmöglichkeiten bekommen.


Bildungsgutschein

Voraussetzungen, Förderungen, Leistungen

  • Gefördert wird, wer
    • arbeitssuchend ist
    • von Arbeitslosigkeit bedroht ist
    • einen Berufsabschluss nachholen möchte
    • berufstätig ist und den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes sichern will
  • Mögliche Kostenübernahme von Lehrgängen/Kursen, Fahrten, Unterbringung, Verpflegung, Kinderbetreuung
  • Leistungen können sein: Anpassungsweiterbildungen, Umschulungen, Vorbereitung auf die Externenprüfung, Vorbereitung auf die Fachwirtprüfung, Teilqualifikationen

Beratung und Ausstellung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter

Hinweis: Ähnliche Förderungen gibt es auch durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft (z. B. die VBG, die BGHW, die BG BAU), sofern eine berufliche Rehabilitation durch Erkrankung notwendig wird.


Bremer Weiterbildungsscheck – Nachholen des Berufsabschlusses

Voraussetzungen, Förderungen, Leistungen

  • Gefördert wird, wer
    • mehrjährig berufstätig ist, aber keine Berufsausbildung besitzt
    • einen Berufsabschluss vor mehreren Jahren erworben hat und nicht mehr in diesem Bereich tätig ist
    • arbeitslos ist und nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden kann
    • einen ausländischen Berufsabschluss vorweisen kann
  • Übernommen werden (voll oder anteilig):
    • Kompetenzfeststellung (zur Klärung der Zulassung zu Kammerprüfungen oder Anerkennung ausländischer Abschlüsse)
    • 100% der Lehrgangskosten für die Nachqualifizierung zur Externenprüfung
    • 100% der Prüfungsgebühren bei der Prüfung für einen anerkannten Berufsabschluss
    • Zusätzliche Unterstützung (Sprachnachhilfe, Lerncoaching o.Ä.)

Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Ausgegeben werden kann er unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Regelförderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nicht möglich sind. Gefördert wird er durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Beratung und Ausgabe durch die LabeW


Initiative Zukunftsstarter – Berufsabschluss nachholen

Voraussetzungen, Förderungen, Leistungen

  • Junge Erwachsene ab 25 Jahren
  • Gefördert wird, wer
    • bisher keinen Berufsabschluss hat und nur angelernt oder ungelernt gearbeitet hat (oder aktuell arbeitet)
    • zwar einen Berufsabschluss hat, der Tätigkeit aber nicht mehr nachgeht, sondern seit mindestens 4 Jahren lediglich an- oder ungelernt in einem anderen Beruf tätig war
    • nach längerer Zeit wieder in den Beruf zurückkehren möchte bzw. wiedereinsteigen möchten
  • Mögliche Kostenübernahme von Lehrgängen/Kursen, Fahrten, Unterbringung, Verpflegung, Kinderbetreuung
  • Leistungen können sein: Umschulung, Teilqualifikationen, Vorbereitung auf die Externenprüfung

Beratung und Ausstellung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter


Aufstiegs-BAföG

Voraussetzungen, Förderungen, Leistungen

  • Gefördert wird, wer
    • sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitet (beispielsweise zum/zur Meister/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in oder Erzieher/in),
    • die notwendige Berufspraxis vorweisen kann (je nach angestrebten Abschluss),
    • WICHTIG: Die Förderung erfolgt erst, wenn durch die prüfende Kammer die Zulassung bestätigt wird
  • Übernommen werden können u. a. Weiterbildungskosten, Prüfungskosten, Lebensunterhalt (bei Vollzeitlehrgängen), Kinderbetreuung und Kosten für das Abschlussprojekt
  • Je nach Förderart muss ein Teil der geförderten Kosten zurückgezahlt werden
  • Antrag auf Förderung wird in Bremen bei der NBank gestellt

Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

Zur Antragstellung im Land Bremen

Zur Beratung durch die Handwerkskammer

Zum Thema durch die Handelskammer


Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung – Förderung durchs Bundesministerium für Bildung und Forschung

  • Gefördert wird, wer
    • sich mit einer erfolgreichen abgeschlossenen Berufsausbildung weiter qualifizieren möchte
    • nicht älter ist als 24 Jahre
  • Zuschüsse für Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder auch Prüfungskosten enthalten
  • Leistungen können sein: Berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen, fachübergreifende Weiterbildungen, unter bestimmten Voraussetzungen Aufnahme eines berufsbegleitenden Studiums

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Weiterbildungsstipendium


Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung – Förderung durchs Bundesministerium für Bildung und Forschung

  • Gefördert wird, wer
    • eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und
    • im Anschluss mindesten zwei Jahre gearbeitet
    • besondere berufliche Leistungen belegen kann
  • Übernommen werden Kosten für Bücher und Studium (Vollzeit oder berufsbegleitend) durch monatliche Stipendienbeträge

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Aufstiegsstipendium


Weiterbildungsprämie

Voraussetzungen, Förderungen, Leistungen

    • Gefördert wird,
      • wer an einer Weiterbildung teilnimmt, die zu einem erfolgreichen und nachgewiesenen Berufsabschluss von einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) führt,
      • wenn die Weiterbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt und
      • die Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein gefördert wird.
    • Prämie von 1.000 Euro gibt es für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung (als Nachweis vorzulegen) vor einer Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer)
    • Für die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung ist eine Prämie von 1.500 Euro vorgesehen

Beratung und Ausstellung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter


Aufstiegsfortbildungsprämie

Voraussetzungen, Förderungen, Leistungen

      • Gefördert wird, wer
        • sich beruflich fortbilden und in seinem jetzigen Beruf aufsteigen möchte und in Bremen wohnt/in Bremen beschäftigt ist
      • Wird bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer Aufstiegsfortbildungsprüfung im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung ausgezahlt
      • Prämie in Höhe von 4.000 Euro
      • Hinweis: das Programm läuft bis zum 31.12.2027 – für spätere Prüfungen kann die Prämie nicht mehr beantragt werden
      • Leistungen können sein: Aufstiegsfortbildungsprüfung zum/zur Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Erzieher/-in o.ä.

Beratung und Informationen auf der Webseite der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Bremen


Das Qualifizierungschancengesetz

Voraussetzungen, Förderungen, Leistungen

      • Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, die
        • ihre beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen erweitern möchten, die für ihr Tätigkeitsfeld zukunftsgerichtet benötigt werden
        • in sog. Engpassberufen tätig sind, in denen ein Fachkräftemangel herrscht
      • Zuschüsse und Kostenübernahmen sind von Betriebsgröße, Alter der Mitarbeitenden und Art der Weiterbildung abhängig
      • Leistungen können sein: Maßnahmen zum Erwerb von zukunftsorientierten beruflichen Qualifikationen im Rahmen von berufsbegleitenden Weiterbildungen

Weiterführende Informationen zum Qualifizierungschancengesetz