Qualifizierungsbonus für Beschäftigte

Was ist der „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“?

Der „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ ist ein Förderinstrument, das einen Anreiz zur Aufnahme einer Weiterbildung bieten soll. Finanziert wird der Qualifizierungsbonus für Arbeitnehmer*innen im Land Bremen von der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds. Für Bremer*innen, die in anderen Bundesländern beschäftigt sind, wird der Qualifizierungsbonus ausschließlich aus Mitteln der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gezahlt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung ist nicht an bestimmte Weiterbildungskosten gebunden, sondern umfasst einen festen Satz von 200 €* im Monat, der für die gesamte Dauer der Weiterbildung direkt an geförderte Person ausgezahlt wird.

Wer wird gefördert?

Der „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ richtet sich ausschließlich an Beschäftigte, die ihren Arbeits- oder Wohnort im Land Bremen haben.

Folgende Voraussetzungen müssen außerdem erfüllt sein:

  • Der oder die Beschäftigte hat derzeit keinen verwertbaren Berufsabschluss (mehr).
  • Der oder die Beschäftigte möchte an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen
    (heißt eine Weiterbildung, mit dem Ziel einen Berufsabschluss nachzuholen).
  • Die Weiterbildung wird über die Beschäftigtenförderung der Agentur für Arbeit gefördert.

Was muss ich tun, um den Qualifizierungsbonus für Beschäftigte zu erhalten?

Der erste Schritt ist die Beratung bei der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeberservice berät Beschäftigte oder/und Arbeitgeber, ob und wie eine abschlussbezogene Weiterbildung für den oder die Beschäftigte möglich ist.

Ist die Entscheidung zur Weiterbildung gefallen, können Interessierte einen Antrag auf Förderung mit dem „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ bei der LabeW stellen. Das Antragsformular ist bei den Berater:innen des Arbeitgeberservices (Agentur für Arbeit), im Downloadbereich dieser Website, bei der Weiterbildungsberatung der Arbeitnehmerkammer (für Beschäftigte in Bremen) sowie bei anderen Weiterbildungsberatungen in Bremen erhältlich.

Wie läuft die Antragstellung genau ab?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der LabeW eingereicht werden. Diese prüft die Förderbarkeit und gibt eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail. Es erfolgt kein zusätzlicher Bescheid über die Zusage zur Förderung. Nach positiver Rückmeldung können Empfänger:innen davon ausgehen, dass sie die erste Auszahlung ihres Qualifizierungsbonus am Ende des ersten – oder bei späten Weiterbildungsstarts am Ende des zweiten – Weiterbildungsmonats erhalten. Die letzte Rate erfolgt entsprechend im letzten Kalendermonat, in dem teilgenommen wird/wurde.

Welche Pflichten/Bedingungen müssen während der Weiterbildung erfüllt werden?

Es wird von einer regelmäßigen Teilnahme an der geförderten Maßnahme ausgegangen. Gibt es Veränderungen, die zum Abbruch der Weiterbildung führen (können), oder wurde die Entscheidung getroffen, die Weiterbildung vorzeitig zu beenden, ist die LabeW umgehend zu informieren.

Wichtig:

Am Ende der Weiterbildung muss ein Teilnahmenachweis bei der LabeW eingereicht werden. Sollte dies nicht erfolgen oder ein vorzeitiger Abbruch nicht kommuniziert worden sein, werden die (zu viel) empfangenen Bonus-Zahlungen zurückgefordert.

* Der „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ ist steuerpflichtig. Er muss in der Einkommensteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ angegeben werden.