Infos für Unternehmen

Die Bremer Landesförderung unterstützt mit dem „Bremer Weiterbildungsscheck für Unternehmen“ Klein- und Kleinstunternehmen in ihren Weiterbildungsbemühungen. Wenn Fortbildungen zum Beispiel nicht über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden können oder interne Weiterbildungen für eine kleine Gruppe sonst nicht umsetzbar wären, kann der Bremer Weiterbildungsscheck hier die Finanzierung erleichtern.

Was ist der Bremer Weiterbildungsscheck?

Der „Bremer Weiterbildungsscheck“ ist ein Förderinstrument, das durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert wird. Es sollen damit berufserfahrene Bürger*innen aus dem Land Bremen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Auch Betriebe des Landes Bremen, die Ihre Beschäftigten fördern möchten, können hierüber eine Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen zu den Programminhalten finden sich auf unserer Website:
https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/

Welche Bedingungen gibt es für Betriebe, um einen Bremer Weiterbildungsscheck zu erhalten?

Die Förderung richtet sich an Betriebe bis 50 Beschäftigte und soll nachrangig zu den Instrumenten der Regelförderung (insbesondere Förderungen durch die Agentur für Arbeit) greifen.

Um diese Punkte abzustimmen und ggf. weitere Fragen zu klären, muss der förderungsinteressierte Betrieb vor Erteilung einer Förderzusage an einem kurzen Beratungsgespräch (gern telefonisch) durch die Landesagentur für berufliche Weiterbildung teilnehmen.

Jeder Betrieb kann pro Kalenderjahr maximal vier Weiterbildungsschecks beantragen.

Wie wird ein Bremer Weiterbildungsscheck vergeben?

Der Bremer Weiterbildungsscheck wird ausschließlich digital ausgegeben. Er ist gebunden an ein konkretes Angebot bei einem festgelegten Anbieter, das im Vorfeld vereinbart wird.

Ein Wechsel des Anbieters und des Angebots ist nach Ausstellen der Förderzusage nicht mehr möglich. Hierzu ist eine neue Förderung notwendig, die nur nach erneuter Rücksprache mit der Landesagentur für berufliche Weiterbildung erteilt werden kann.

Der Weiterbildungsscheck wird auf den Betrieb ausgestellt, eine Weitergabe von personenbezogenen Daten der/des Beschäftigten ist nicht notwendig.

Was ist nach Erhalt des Weiterbildungsschecks zu beachten?

Sobald Ihr Betrieb die Förderzusage erhalten hat, ist schon alles Wichtige vorab geregelt. Die Weiterbildungsmaßnahme kann losgehen. Die Abrechnung erfolgt erst nach erfolgreicher Teilnahme.

Wie funktioniert die Abrechnung des Bremer Weiterbildungsschecks?

Die Förderzusage ist eine verbindliche Zusicherung der Kostenübernahme im angegebenen Umfang. Die Abrechnung erfolgt über den Betrieb – nicht über den Bildungsträger.

Der Betrieb stellt nach Teilnahme eine Rechnung in Höhe der vereinbarten Kosten (50% der Lehrgangsgebühren, maximal 500€) an

involas Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH
Herrnstraße 53
63065 Offenbach am Main

Auf der Rechnung ist die zugehörige Scheck-Nr. anzugeben. Zudem benötigen wir bei Einreichung der Rechnung einen Teilnahmenachweis.